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Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme in allen Mitgliedstaaten 


Der Weg ist frei für den Schutz von Natur und Klima, für mehr Katastrophenschutz, lebenswerte Städte und langfristige Ernährungssicherheit. Mit knapper Mehrheit stimmt das EU-Parlament für einen lang umkämpften Kompromiss mit dem Rat. Doch was bedeutet das genau?

Zentrales Ziel: Die Mitgliedstaaten müssen bis 2030 mindestens 30 % der Lebensräume von schlechtem in guten Zustand versetzen. Das gilt unter anderem für Wälder, Grünland, Feuchtgebiete, Flüsse, Seen und Korallenriffe.

Bis 2050 sollen 90 % der beschriebenen Lebensräume renaturiert werden. Das Gesetz ist damit eine logische Ergänzung der Ausweisung von Schutzgebieten der letzten Jahrzehnte (Natura 2000). Die hat den Zustand vieler Lebensräume zwar erhalten, aber nicht verbessert.

Insgesamt sind über 80 % der europäischen Lebensräume in schlechtem Zustand. Erneutes Handeln ist also dringend notwendig. Deutschland selbst hinkt beim Naturschutz im europäischen Vergleich weit hinterher und wurde sogar vom Europäischen Gerichtshof angezählt.

Natur messbar machen

Auch landwirtschaftliche Flächen müssen aufgewertet werden. Die EU prüft das anhand von Indikatoren. Zum Beispiel sollen Schmetterlings- und Vogelpopulationen beobachtet werden. Auch der Zustand von Böden und die Diversität von Landschaftselementen wird gemessen. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, im jeweiligen Index Fortschritte zu erzielen. Messbare Vorgaben wird es auch für Wald- und Flussökosysteme geben. Zahlen lassen sich weniger wegargumentieren – die Verbindlichkeit soll damit steigen.

Moore im Fokus

Die EU-Staaten müssen auch mindestens 30 % der entwässerten Torfgebiete bis 2030 wiederherstellen – wobei auch Quoten für die Wiedervernässung festgelegt werden. Nur ein hoher Wasserstand in intakten Mooren verschließt nahezu luftdicht und Kohlenstoff bleibt gespeichert.

Die Renaturierung entwässerter Moorgebiete ist eine der kostenwirksamsten Möglichkeiten, Treibhausgase im Agrarbereich zu verringern.

Wenn nur die Notbremse nicht wäre …

Wie vom Parlament gefordert, ist eine Notbremse im Renaturierungsgesetz vorgesehen. Die Ziele für landwirtschaftliche Flächen können ausgesetzt werden, wenn die Lebensmittelsicherheit nicht gewährleistet werden kann. Das schafft eine Hintertür, durch die einzelne Mitgliedsstaaten sich hinausschleichen könnten, um weiter Raubbau am Boden zu betreiben. Nur gesunde Böden können uns langfristig ernähren.

Europawahl 2024 wegweisend


Etwa 80 Prozent der entsprechenden Gesetze in Deutschland haben ihren Ursprung in der EU. Die EU-Wahl im Juni wird maßgeblich bestimmen, was vom „Green Deal“ übrig bleibt.

Zu der Quelle:
BUND
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Foto: Unsplash